Die Optima Energietechnik und Anlagenbau GmbH erweitert ihr Portfolio

Unser Tagesgeschäft beinhaltet schon jetzt die Beratung unserer Kunden hinsichtlich der Effizienzsteigerung Ihrer Wärmeversorgung. Um diese Beratungsleistungen für unsere Kunden noch attraktiver zu gestalten, werden wir zukünftig als Energieberater im Mittelstand bei der BAFA zugelassen sein.

Ab Mitte des Jahres sind wir  in der Lage Ihnen die zuwendungsfähige Energieberatung im Mittelstand, sowie Energieaudits nach DIN EN 16247-1. anzubieten.

Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte Beratung Informationsdefizite abzubauen, Einsparpotentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzuzeigen. 

Die Durchführung des Energieaudits ist für größere Unternehmen eine wiederkehrende Pflicht! Gerechnet vom Zeitpunkt der ersten Durchführung muss das Audit mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Wenn Sie also im Jahr 2015 ein Energieaudit durchgeführt haben, steht die Wiederholung spätestens im Jahr 2019 an. Gerne bieten wir Ihnen die Re-Auditierung an.

Weiterhin ist das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für KMU eine Möglichkeit zur Erlangung des Strom- und Energiesteuer Spitzenausgleichs und für energieintensive Unternehmen zur Begrenzung der EEG-Umlage.

Wir informieren Sie, wenn die Listung bei der BAFA erfolgt ist.

Kategorien: Aktuelles

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